Erwachsene (vollendetes 18. Lebensjahr)
∙ 1. Mitglied | 170,00 € |
∙ 2. Mitglied | 145,00 € |
∙ Schüler, Studenten, Auszubildende |
75,00 € |
Kinder und Jugendliche | |
∙ Kinder bis einschl. 12 Jahren | 45,00 € |
∙ Jugendliche ab 13 Jahren | 75,00 € |
Passive Mitglieder | 20,00 € |
Familienhöchstbetrag | 390,00 € |
Jedes aktive, volljährige Mitglied bis zum Alter von 70 Jahren muss einen Arbeitsdienst von 7,5 Stunden jährlich leisten. Bei Nichterfüllung werden je Stunde 10,00 € fällig. Im Jahr des Eintritts entfällt der Arbeitsdienst. Studenten, die aufgrund ihres Studiums den Wohnsitz nicht in der Samtgemeinde Scheeßel haben, müssen keinen Arbeitsdienst leisten.
Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 oder 17 Jahren muss einen Arbeitsdienst von
4 Stunden jährlich leisten. Bei Nichterfüllung werden je Stunde 10,00 € fällig.
Der Jahresbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Der ermäßigte Beitrag für Schüler / Studenten / Azubis gilt nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Nachweis über die Ausbildung ist nach Aufforderung vorzulegen. Höherstufungen werden im Jahr der Vollendung des 27. Lebensjahres oder bei Abschluss der Ausbildung vorgenommen.
Familienbeitrag: Jugendliche und Kinder gehören zur Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bis zum Ende der Ausbildungszeit bis max. vollendetem 27. Lebensjahr.